<< Zurück zur Eingangsseite Rechtsberatung <
Behindertengerechte Textversion -
Grosse Gemeinden und Städte im Saarland | Saarbrücken > Völklingen > Püttlingen > Bous > Saarlouis > Dillingen > Riegelsberg > Heusweiler > Lebach > Tholey > Nonnweiler > Merzig > Mettlach > St. Ingbert > Homburg > Bexbach > Illingen > Neunkirchen > Ottweiler > St. Wendel | kklmini
.......................................................................................................................................................................................
| Über diese Extranummer erreichen Sie immer eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die/der im Saarland ansässig ist.
Ihr Anwalt ist immer wieder für Sie erreichbar!
Rechtsberatung sofort per
Telefon >
0900-1234
1010
1,85 € Min.
Unterlagen können vorab oder während des Beratungsgesprächs per Fax durchgesendet werden. Die Nummer ist: 0190 - 87 88 0150 1,86 Euro aus dem deutschen Festnetz -
Unter obiger Telefonnummer erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Münzebrock aus Saarbrücken.
Frau Rechtsanwältin Münzebrock ist seit 1998 in der Telerechtsberatung tätig und verfügt über die Erfahrung aus 10 000en von Einzelberatungen.
Sehen Sie Homepage von Frau Münzebrock > HIER <
.....................................................................................................................................................................................................................................................
|| Sie wünschen nicht unbedingt die Beratung durch einen im Saarland ansässigen Anwalt?
Justitia Direct > Bundesweite Anwaltshotline | Bundesweite Rechtsberatung per Telefon -
Justitia Direct > Rechtsberatung online per eMail |
Justitia Direct > Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Service |
............................................................................................................................................................................................
|
|
Kennen Sie Ihre Grundrechte? | ||
| Kennen Sie das Grundgesetz? | |||
| Die Grundrechte - | |||
|
Artikel 9 - Vereinigungsfreiheit -
Koalitionsfreiheit - |
|||
|
(1) Alle Deutschen haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmässige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Massnahmen sind rechtswidrig. Massnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
|
|||
| << Index Grundrechte | |||
| << Zurück zur Homepage - Anwaltshotline Saar < |